Fortbildung
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens sechs Zeitstunden jährlich fortzubilden.
Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Veranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder - mit Einschränkungen - eigene Dozententätigkeit.
Mit den nachfolgenden Bescheinigungen ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.







