Willkommen in der Kanzlei Rösch-Gemeinhardt
Tätigkeitsschwerpunkte:
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Info:
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Berufserfahrung
07/1998 - 03/2005 | Anstellung als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Benecke & Frhr. Groß v. Trockau, Bürgerstr. 2, 95028 Hof |
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11.08.1998 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwältin bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht Hof |
12.12.2003 | Zulassung beim dem Oberlandesgericht Bamberg |
11/1999 – 02/2000 | Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht in Lengenfeld |
seit 05/2005 | selbtständige Rechtsanwältin in Oberkotzau |
Fortbildung
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens sechs Zeitstunden jährlich fortzubilden.
Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Veranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder - mit Einschränkungen - eigene Dozententätigkeit.
Mit diesen Bescheinigungen ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.
Vollmachten
Weder durch den Abruf noch das übersenden der Vollmacht kommt ein Mandatsverhältnis zu Stande.
Entsprechend den Bedingungen für den Abruf dieser Seiten, bedarf es immer erst einer bei ausdrücklichen Annahmeerklärung durch die Kanzlei.
Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Bitte wählen Sie die entsprechende Vollmacht:
Kontakt
Carmen Rösch-Gemeinhardt
Kautendorfer Straße 37
95145 Oberkotzau
Telefon: 09286-98989
Telefax: 09286-98977
E-Mail: info@kanzlei-roesch.de